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Schulanmeldung 2023/24

Schulpflicht – Welche Kinder werden im September 2023 eingeschult?

Normal schulpflichtig: Alle Kinder, die bis 30.06.2023 ihren 6. Geburtstag feiern, müssen eingeschult werden.

Korridor Die Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2023 sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen wie alle anderen Kinder. Die Eltern teilen der Schule schriftlich mit, ob sie Ihr Kind bereits zum kommenden oder erst im darauffolgenden Schuljahr einschulen wollen.

Auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig: Kinder, die nach dem 30.09.2023 ihren 6. Geburtstag feiern, können eingeschult werden, wenn die Eltern das wünschen und ein Schulpsychologe ein positives Gutachten erstellt.

Schuleinschreibung – Was muss ich mitbringen?
Die Schuleinschreibungen finden im März statt. Ihr Kind muss zur Schuleinschreibung mitkommen.
Sie melden Ihr Kind im Sekretariat an und Ihr Kind erlebt eine Schulstunde im Klassenzimmer. Die Lehrer lernen so Ihr Kind kennen und sehen, ob es fähig ist in die Schule zu gehen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zur Schuleinschreibung:
Stammbuch mit Geburtsurkunde,
Taufschein,
Fragebogen der Schule
Anmeldeformular der Schule,
Informationszettel der Kindertagesstätte.

Zurückstellungen – Ich möchte mein Kind noch nicht einschulen!

Über Zurückstellungen entscheidet alleine die Schulleitung. Eltern müssen zum Einschulungstermin in die Schule kommen und ihr Kind anmelden. Erst ein angemeldetes Kind kann von der Schulleitung zurückgestellt werden.
Eltern müssen ihren Wunsch auf Zurückstellung vor der Schulleitung begründen.
Die Schulleitung prüft, ob das Kind den Unterricht in der 1. Klasse verstehen kann. Dazu braucht das Kind Denkfähigkeit, Konzentration, Lernbereitschaft, muss mit anderen Menschen zurechtkommen und sich gut in die Klasse einfügen.
In einem Gespräch werden den Eltern die Möglichkeiten für die Förderung Ihres Kindes aufgezeigt.
Eltern können sich bei Einschulungsfragen auch gerne an die für uns zuständige Beratungslehrerin Frau Stephanie  Fischer-Liebl, 09569-1886680 wenden.