1. Unsere Zielsetzung
Die Mittagsbetreuung ist ein Lebensraum, in dem Ihr Kind nicht nur beaufsichtigt werden soll, sondern vor allem soziale Erfahrungen sammeln kann. Die Gestaltung der gemeinsamen Zeit ist abgestimmt auf die Bedürfnisse der Kinder nach dem Ende eines anstrengenden Unterrichtsvormittages. Nach der Hausaufgabenzeit stehen Entspannung und Erholung, freie Aktivitäten und Kommunikation im Vordergrund. Es stehen auch verschiedenartige Spiel-, Mal- und Bastelmaterialien zur Verfügung. Auch den Bedürfnissen nach Ruhe und Rückzug versuchen wir im Rahmen der räumlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Kleine Feste und den Jahreszeiten entsprechende Aktivitäten stärken das Gemeinschaftsgefühl. Impulse der Kinder werden aufgegriffen und in die Beschäftigungsangebote mit einbezogen. Die Kinder sollen sich wohl und geborgen fühlen. Hierzu gehört auch das Erarbeiten von für alle Kinder verbindlichen Gruppenregeln, welche den Kindern helfen, sich zu orientieren, ihre individuellen Möglichkeiten zu entdecken und das soziale Miteinander zu üben. Wichtig ist, dass die Kinder lernen die Verantwortung für eigenes Handeln zu tragen und damit die Möglichkeit haben, Eigenkompetenz in jedem Bereich zu entwickeln. Das Leitbild der Schule: „Jetzt miteinander lernen für das spätere Leben“ spiegelt auch die Arbeit des Personals der Mittagsbetreuung wieder.
2. Räumliche Ausstattung
Die großen, hellen Haupträume der „Villa Kunterbunt“ befinden sich im ersten Stock der Grundschule Bodelstadt und ist mit einem Hausaufgabenraum, einem Gruppenzimmer mit Spiel-, Mal- und Basteltischen, sowie einem großen hellen Gruppenraum mit einer Küchenzeile ausgestattet, indem die Kinder ihr Mittagessen zu sich nehmen. Eine große Couchlandschaft lädt zum verweilen, chillen und lesen ein. Unser Herzstück ist der eigens hergerichtete Kinosaal, indem wir einmal im Monat einen aktuellen Kinofilm (FSK 0) zeigen.
3. Aufnahme von Kindern
Persönliche Anmeldung und Vorstellung des Kindes durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten sind erforderlich. Anmeldemodalitäten siehe Betreuungsvertrag. Kosten und genaue Betreuungszeiten sind dort geregelt.
4. Abholsituation
Die Kinder sollen in der Regel von den Eltern abgeholt werden. Alternativ nur von Personen (Großeltern, ggf. andere Verwandte), welche vorab von den Eltern als abholberechtigt im Betreuungsvertrag namentlich aufgeführt wurden, sich ausweisen können oder den Mittagsbetreuerinnen persönlich bekannt sind. Dies geschieht sowohl natürlich zum Schutz der Kinder, als auch aus versicherungs- und sorgerechtlichen Gründen. Im Falle einer Änderung des Sorgerechts (Scheidung oder ähnliches) ist das Personal der Mittagsbetreuung unverzüglich zu informieren.
5. Betreuerinnen
Zurzeit sind 4 Betreuerinnen unseren Gruppen zugeordnet. Das Team setzt sich aus pädagogischem Fachpersonal und geschulten Mittagsbetreuerinnen zusammen. In der Folge finden Sie die aktuellen Betreuerinnen aufgeführt:
Team-Leitung: Patricia Simon, Gabriele Grell, Julia Tessmer und Tina Deschner.
6. Täglicher Ablauf in der „Villa Kunterbunt“
6.1. Zeitraum
Die Kinder werden in der Regel ab 11:10 Uhr (nach der 4. Schulstunde) betreut. Zu Schuljahresanfang werden die Kinder der 1. Klasse vom diensthabenden Personal vor dem Klassenzimmer abgeholt. Später – wenn der Weg bekannt ist – kommen sie, ebenso wie die Kinder der 2. – 4. Klassen, selbständig nach Unterrichtsschluss auf direktem Weg in unsere Gruppenräume. Dort haben die Kinder die Möglichkeit, sich nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen, ggf. unter Begleitung der Betreuerin, zu beschäftigen.
6.2. Mittagessen
Die Kinder können an den festen Essenszeiten (von 13:00 bis 13:30 Uhr) eine warme Mahlzeit zu sich nehmen (Lieferservice des Metzgers). Der angebotene Speiseplan wird ca. 1 Monat im Voraus ausgegeben. Bei Bedarf muss dieser rechtzeitig abgegeben werden (d.h. bis spät. 16:00 Uhr am Vortag). Sollte Ihr Kind bei Krankheit etc. nicht in die Mittagsgruppe kommen können, so geben Sie bitte unter folgender Telefonnummer bescheid:
09533-919037 oder 0179-1064189.
Das Mittagessen bitte spät. am Vortag bis 16:00 Uhr abmelden (nur persönlich beim Personal), da bei Nichtabmeldung Ihres Kindes das Mittagessen bezahlt werden muss. Die Bestellungen sind verbindlich. Es ist aber auch jederzeit möglich, eine mitgebrachte Brotzeit und Getränke zu verzehren.
6.3. Hausaufgaben
Die Kinder haben die Möglichkeit ihre Hausaufgaben (Mo – Do, jeweils von 13:30 bis 14:30 Uhr) selbständig oder unter Aufsicht einer Betreuerin zu erledigen. Dafür steht ein Hausaufgabenraum zur Verfügung. Hausaufgaben sollten von den Eltern auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Die Mittags- und Ferienbetreuung der Gemeinde Itzgrund ist kein Nachhilfeunterricht! Gerne können die Betreuerinnen auf Wunsch der Kinder und Eltern behilflich sein, dies ist aber nicht mit professioneller Unterrichtshilfe zu verwechseln. Freitags werden keine Hausaufgaben beaufsichtigt, dafür soll die Zeit für Sozialverhalten und Förderung genutzt werden (z.B. spez. Aktionen oder Angebote).
6.4. Beschäftigung/Sport
Je nach Stundenplan und freien Kapazitäten kann die Sporthalle der Schule mitbenutzt werden. Auch der Schulhof und der Sportplatz stehen den Kindern – i.d.R. nach den Hausaufgaben – zur Verfügung.
6.5. Ende der Betreuung
Die Mittagsbetreuung endet i.d.R. um 16:30 Uhr und am Freitag bereits um 15:00 Uhr.
7. Pädagogische Arbeit in der „Villa Kunterbunt“
Das Team der „Villa Kunterbunt“ arbeitet nach dem pädagogischen Ansatz der „paradoxen Intervention“, gepaart mit rationalem konsequentem Erzieherverhalten und viel Humor. Empathie, Akzeptanz und Toleranz sind nur 3 der Schlagworte nach denen gearbeitet wird. Die Kinder erfahren rationale Regeln und Grenzen und schließen auch am Anfang vom Jahr mit den Betreuern einen „Verhaltensvertrag“ für den Umgang mit- und untereinander ab. Die partnerschaftliche Erziehung wird bei uns GROß geschrieben. Die Konzeption der „Villa Kunterbunt“ orientiert sich am Leitbild der Schule:
„Jetzt miteinander lernen für das spätere Leben“
7.1 Lern- und Förderangebote
→ Hausaufgabenzeit: täglich von 13:30 – 14:30 Uhr
→ die Kinder haben auch außerhalb der HA-Zeit die Möglichkeit, sich in den HA-Raum zurückzuziehen und Lern- oder Leseaufgaben in Alleinarbeit zu erledigen.
→ i.d. Ferien werden zu den Themen „Gewaltprävention“, „Suchtprävention“ und „GeoCache /Navigieren“ Angebote veranstaltet.
→ Das Projekt „Streithähne“ findet wöchentlich (ca. 2 Std.) statt.
7.2 Musisch- kreative Angebote
→ Dem Jahreskreis entsprechend und auch der Gruppensituation angepasst bieten wir den Kindern täglich die Möglichkeit, an einem kreativen Angebot teilzunehmen.
Das Angebot besteht immer über einen gewissen Zeitraum von ca. 1 – 2 Wochen, so dass auch jedes Kind die Gelegenheit hat, daran teilzunehmen und mitzugestalten. Aufgrund der Anmeldestruktur (Buchung auch an einzelnen Tagen) ist es wichtig, die Projekt-Themen über einen längeren Zeitraum anzubieten.
7.3 Sport- und Bewegungsangebot
→ Einmal in der Woche findet in der Turnhalle unser Bewegungsangebot „aktive-Itz-Kids“ statt. Von Bewegungsbaustelle, Aktions- und Kooperationsspiele bis hin zu Mannschaftsspielen kommen alle Kinder auf ihre Kosten und dem vielen Sitzen vom Vormittag wird entgegengewirkt.
→ In den Ferien arbeiten wir sehr erlebnispädagogisch orientiert. Wanderungen und aktive Ferientage sind im Angebot – Wanderung zur Lahmer Waldhütte mit Aktionsspielen, Geo-Cach-Touren, Schwimmbadausflügen, Wasserspieletag und Tierparkbesuche sind nur ein kleiner Auszug der Ferienbetreuung der „Villa Kunterbunt“.
7.4 Zusammenarbeit mit der Schule
→ Als zusätzliche Möglichkeit und je nach Stundenzuweisung durch das staatliche Schulamt sind AGB´s wie Schulspiel, Schulgarten und Rückenschule (BackAttack) in den Schul-und Tagesstättenalltag mit eingeplant.
8. Ausschluss von der Mittagsbetreuung
Kinder, welche sich sozial auffällig verhalten und sich nicht in die Gruppen einfügen wollen oder können, können nach Rücksprache mit den Eltern, dem Personal der Mittagsbetreuung, der Schule und dem Sachaufwandsträger ggf. von der Mittagsbetreuung ausgeschlossen werden. Der Betreuungsvertrag beinhaltet keinen rechtlichen Anspruch auf Betreuung.