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Sonderregelung zu Abschlussprüfungen, Leistungserhebungen und Übertrittsverfahren

Lt. Auszug des Schreibens des Kultusministerium v. 11.03.2020 möchten wir Sie hiermit über Folgendes informieren:

„Sonderregelungen zu den o.g. Punkten, die aufgrund des Unterrichtsausfalles erforderlich werden, werden parallel entwickelt. Dabei wird selbstverständlich sichergestellt, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil entsteht, Die Schulen werden durch Schreiben der jeweiligen Schulabteilung informiert. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.“